Was tun bei Flugausfall?

Werbung | Vor einem Jahr bin ich in Kopenhagen gestrandet. Nicht der schlechteste Ort um zu bleiben, doch leider war es der falsche Zeitpunkt. Mein Flug war ohne Vorankündigung seitens der Fluggesellschaft gecancelt worden. Der Grund: Personalmangel. Optionen am gleichen Tag noch nach Hause zu kommen: quasi null. Kein Platz mehr frei auf Alternativflügen, kaum ein Mietwagen mehr zur Verfügung. Keine Hilfe bei der Übernachtung vor Ort.

Es blieb ein Zug, wir mussten rennen, um ihn noch zu erreichen. Wir hatten keine Tickets, die man in Dänemark vor dem Einsteigen kaufen sollte. Aufgrund der Kulanz einer Kontrolleurin und guter Freunde, die uns in Fredericia abgeholt haben, konnten meine Mitstreiter und ich noch am selben Abend nach Hause zu kommen. Fast alle mussten am nächsten Tag im Büro sein.

Schon im Zug haben wir uns via Internet über rechtliche Maßnahmen informiert. Es gibt ein Beschwerdeformular der EU im Falle von Nichtbeförderung und bei Verspätung. Ich habe mich dafür entschieden, den Anspruch nicht selber durchzusetzen, sondern einen der auf Fluggastrechte spezialisierten Internetanbieter zu bevollmächtigen, einen sogenannten Fluggasthelfer.

Nach fünf Monaten hatte dieser meinen Anspruch geltend gemacht und den entsprechenden Betrag abzüglich Provision und Steuern überwiesen. Die durchschnittliche Dauer, bis die Entschädigung ausgezahlt wird, liegt zwischen sechs und acht Monaten. Je nach Airline kann der Fall schon in zwei Monaten zum Erfolg führen, aber auch bis zu zwei Jahre Bearbeitungszeit brauchen.

Airport Kopenhagen, Flugausfall

Merke: Fällt ein Flug wegen schlechten Wetters aus, entfällt meist der Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung. Dass der Anspruch auf Erstattung innerhalb der EU auch bei Verspätungen geltend gemacht werden kann, wissen viele nicht. Die Fluggesellschaft muss den Passagier über seine Rechte, über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen informieren. Bei mehr als drei Stunden Verspätung hat der Gast möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro – je nach Flugstrecke.

Ist ein Claim möglich?

„Seit 2005 regelt die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der EU die Höhe der Entschädigung“, erklärt Hendrik Noorderhaven, Gründer und Geschäftsführer von EUclaim. „Trotzdem ignorieren Airlines etwa 80 Prozent der Passagier-Ansprüche. Die meisten Verbraucher kennen ihre Rechte nicht oder vermeiden Streit mit einer Fluglinie. Unsere Juristen sind exakt darauf spezialisiert, und darum konnten wir Verbrauchern bereits rund 55 Millionen Euro Entschädigung auszahlen.“

Was ist zu tun? Schon eine kurze Überprüfung auf www.euclaim.de zeigt, ob ein Claim möglich ist, und wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte. Dabei stellt eine umfangreiche Datenbank innerhalb weniger Sekunden fest, ob ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände verspätet oder ausgefallen ist oder ob ein Verschulden der Airline vorliegt.

EUclaim

Um das zu prüfen, werden nur die Flugnummer und das Datum benötigt. Dem Passagier entstehen zunächst keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Erst im Erfolgsfall behält EUclaim 22,5 Prozent (zzgl. MwSt.) der Entschädigung als Prämie ein. EUclaim wurde 2007 in den Niederlanden gegründet und ist auf Schadenersatzzahlungen nach Verspätungen oder Annullierungen von Flügen spezialisiert. Ganz gleich, ob es sich um eine private oder dienstliche Reise handelt.

Mit der Airline, die meinen Claim anerkannt hatte, bin ich übrigens letztens wieder ganz anstandslos und pünktlich geflogen.

Text und Fotos: Elke Weiler

Gesponserte Artikel enthalten Werbung. Dieser Artikel wurde unterstützt von EUclaim.

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